Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Lengoo GmbH („Lengoo“), Ritterstraße 6, 10969 Berlin, ist ein international agierendes Unternehmen, welches auf die Erbringung von Lokalisierungs- und weiteren Sprachdienstleistungen spezialisiert ist sowie die damit verbundenen KI-basierten Softwareprodukte entwickelt und an den Kunden bringt. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Lengoo und beziehen sich auf die im deutschen Wirtschaftsraum geschlossene Verträge in ihrer zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Anwendung sämtlicher anderslautender Einkaufs- und Lieferbedingungen bzw. Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass diese im Einzelfall durch Lengoo explizit anerkannt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Annahme einzelner Folgeaufträge nicht mehr explizit Bezug genommen wird. Sie gelten somit auch für künftige Geschäfte.

1. Definitionen

1.1. „Angebot“
bezeichnet die Willenserklärung einer Partei, welche alle vertragswesentlichen Bestandteile (Parteien, Gegenstand, Preis) enthält.


1.2. „Annahme“
bezeichnet die vorbehaltlose Willenserklärung der anderen Partei, aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt.


1.3. „Antrag auf Korrektur“
Sofern Ergebnisse Fehler enthalten, hat der Kunde Lengoo diesen Fehler mitzuteilen und – sollte er eine Korrektur durch Lengoo wünschen – einen Antrag auf Korrektur zu stellen.


1.4. „Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“
bezeichnet die Anwendung, die von Lengoo entwickelt wurde, um zu ermöglichen, dass der Kunde Lengoo Ausgangsmaterial in einem elektronischen Format zur Verfügung stellen kann.


1.5. „Ausgangsmaterial“
bezeichnet solche Dokumente und Dateien, die vom Kunden an Lengoo im Rahmen der Anfrage übermittelt wurden.


1.6. „Daten“
bezeichnet sämtliche an Lengoo vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich personenbezogener Daten gem. Art. 4 DSGVO.


1.7. „Dienstleistungen“
sind sämtliche von Lengoo angebotenen und im jeweiligen Angebot konkretisierten Lokalisierungsdienstleistungen. Diese umfassen u. a. (Aufzählung nicht abschließend) Übersetzungs-, Dolmetsch-, Voiceover-, Transkriptions-, Untertitelungs- und Synchronisationsdienstleistungen, DTP, Terminologie Management, Datendienste, beglaubigte Übersetzungen, Funktionsprüfung bei maschinellen Übersetzungen, Post-Editing, linguistische Qualitätsbewertung, Korrekturlesen, SEO Keyword-Recherche sowie Transkreation.


1.8. „Ergebnisse“
bezeichnen die endgültig vollendete von Lengoo erbrachte Leistung.


1.9. „Flow“
bezeichnet die von Lengoo entwickelte webbasierte Übersetzungs-App.


1.10. „Geistiges Eigentum“
sind alle immateriellen Vermögenswerte und aneignungsfähige Resultate, die durch kreative intellektuelle Leistungen entstehen. Diese enthalten sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Designs, Patente, Domainnamen, Konzepte, Know-how, Handelsgeheimnisse, Logos und alle weiteren Arten von Eigentum und Rechten, unabhängig davon, ob sie registriert oder nicht registriert sind.


1.11. „HALOS“
(Human-Augmented Language Operating System) ist eine von lengoo entwickelte Plattform mit einer individualisierten, neuronalen Maschinenübersetzung (Language Intelligence Plattform), bei der die von Fachübersetzer:innen verifizierte Sprachdaten smart miteinander verknüpft werden.


1.12. „Invitatio“
bezeichnet die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde kontaktiert Lengoo via E-Mail oder über das Kundenportal, um von Lengoo ein Angebot für die gewünschte Leistung zu erhalten.


1.13. „Kunde“
bezieht sich auf den Unternehmer, der die Dienstleistung als Vertragspartner von Lengoo bestellt.


1.14. „Kundenportal“
bezeichnet das im webbasierten Übersetzungsmanagementsystem „Plunet“ von Lengoo für Kunden bereitgestellte Kommunikationsumgebung;


1.15. „Lengoo“
bezeichnet in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lengoo GmbH.


1.16. „Nutzungsrechte“
sind die von Lengoo dem Kunden eingeräumten Rechte, die zur vertragsgemäßen Verwendung und Nutzung der Produkte notwendig sind.


1.17. „Onboarding-Phase“
bezeichnet eine für jeden Fall individuell zwischen Lengoo und dem Kunden definierte kundenspezifische Testphase.


1.18. „Produkte“
sind die von Lengoo entwickelten KI-basierten (Übersetzungs-) Software und Anwendungen: HALOS, API und Flow


1.19. „Schwerwiegender Fehler“
bezeichnet Fehler von Lengoo in der Bereitstellung der Dienstleistung. Ein schwerwiegender Fehler liegt vor, wenn
(a) die Lokalisierung ein mögliches Sicherheitsrisiko für Produktbenutzer darstellt, welches nicht bestehen würde, wenn die Lokalisierung korrekt wäre;
(b) die Lokalisierung eine abwertende Äußerung enthält, die nicht dem Original entspricht;
(c) das Produkt oder der Inhalt des Textes falsch wiedergegeben wurden oder
(d) die Originalbedeutung gänzlich verloren ging.


1.20. „Vereinbarung / Vertrag“
bezieht sich auf den Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Lengoo in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1.21. „Vertrauliche Informationen“
sind sämtliche firmeneigenen Informationen, Know-how und Daten – einschließlich der Ausgangsmaterialien des Kunden sowie Ergebnisse von Lengoo –, die auf vertraulicher Basis von einer an die andere Partei übermittelt wurden. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die
(a) öffentlich zugänglich sind;
(b) beim Erhalt der anderen Partei bereits bekannt sind;
(c) die die andere Partei nach dem Empfang von einer dritten Partei in gutem Glauben erhalten hat;
(d) aufgrund von gesetzlichen Vorschriften offengelegt werden müssen.


1.22. „Website“
bezeichnet die öffentlich zugängliche Website von Lengoo (www.lengoo.com).


1.23. „Werktag“
bezeichnet die Tage von Montag bis Freitag, ausgenommen der gesetzlichen Feiertage im Bundesland der entsprechenden Niederlassung.

2. Gegenstand der Vereinbarung

2.1. Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet Lengoo dem Kunden nach Vertragsschluss Lokalisierungsdienstleistungen an und/oder räumt ihm nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und nicht-unterlizenzierbare Nutzungsrechte an den von Lengoo entwickelten KI-basierten Softwareprodukten ein. Im Anschluss an die vereinbarte Dienstleistung übermittelt Lengoo dem Kunden das vertraglich vereinbarte Ergebnis.


2.2. Der Kunde zahlt an Lengoo die vertraglich vereinbarte Vergütung.

3. Vertragsschluss

3.1. Allgemein
Eine Vertragsanbahnung kann sowohl per E-Mail ([email protected]) als auch über das Kundenportal des webbasierten Übersetzungsmanagementsystems „Plunet“ (www.lengoo.plunet.com) erfolgen.


3.2. Invitatio des Kunden
3.2.1. Der Kunde übersendet – über die in Ziffer 3.1. genannten Wege – seine Anfrage, welche die gewünschte Dienstleistung oder das gewünschte Produkt sowie die dafür benötigten Daten enthält und fordert Lengoo darin zur Abgabe eines Angebots auf. Bei Anfrage über das Kundenportal wird das Angebot durch den Klick auf die Schaltfläche „Angebot anfordern“ angefordert.
3.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der gewünschten Dienstleistung notwendigen und relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die gewünschte Dienstleistung Lengoo vollständig und ausreichend beschrieben wurde.


3.3. Angebot durch Lengoo
3.3.1. Nach kritischer Durchsicht der übersendeten Daten erstellt Lengoo basierend auf dem zu erwartenden Leistungsaufwand ein Angebot, welches mindestens die Vertragsparteien, die gewünschte Dienstleistung und/oder das passende Produkt, die für die Dienstleistung anberaumte Bearbeitungszeit und die dafür zu zahlende Vergütung enthält.
3.3.2. Hat Lengoo keine angemessene oder ausreichende Möglichkeit, die Komplexität der gewünschten Dienstleistung zu beurteilen, so gilt das Angebot als vorbehaltlich. Wenn die Komplexität der eingereichten Daten die Leistung erschwert oder verzögert, hat Lengoo das Recht das Angebot zurückzuziehen.
3.3.3. Angebote von Lengoo erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Daten, die Lengoo vom Kunden übermittelt werden, vollständig sind und den Daten entsprechen, welche später bearbeitet werden sollen und auf denen letztlich das Angebot beruht.
3.3.4. Lengoo behält sich das Recht vor, die Unterbreitung eines Angebots oder die Bereitstellung jeglicher Lokalisierungsdienste abzulehnen, wenn die Ausgangsmaterialien Inhalte enthalten, die Lengoo nach eigenem Ermessen (und ohne Verpflichtung seitens Lengoo die Ausgangsmaterialien auf Angemessenheit, Legalität oder anderweitig zu überprüfen) als anstößig, obszön, gesetzeswidrig oder auf eine andere Weise als unangemessen erachtet.
3.3.5. Wenn der Umfang der zu erbringenden Dienstleistung erheblich davon abweicht, was anhand des Ausgangsmaterials zum Zeitpunkt der ersten Angebotsabgabe ersichtlich war, behält sich Lengoo das Recht vor, dem Kunden ein berichtigtes Angebot zu unterbreiten, welches den Mehrbetrag ausweist und, falls notwendig, ein geändertes Lieferdatum enthält. Der Kunde kann, sofern er das neue Angebot nicht annehmen will, in diesem Fall auch eine anteilige Erstattung fordern.


3.4. Annahme des Angebots durch den Kunden
Wenn der Kunde mit dem von Lengoo unterbreiteten Angebot vorbehaltlos einverstanden ist, stimmt er diesem zu, indem er entweder die dafür vorgesehene Schaltfläche „Angebot annehmen“ im Kundenportal betätigt oder die Annahme des Angebots Lengoo schriftlich bestätigt.

4. Leistungen von Lengoo

4.1. Die vereinbarten Leistungen werden von Lengoo laut Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzrichtlinien ausgeführt. Eine über die Vereinbarung hinausgehende Leistung schuldet Lengoo nicht.


4.2. Lengoo fertigt die Übersetzung und erbringt andere Lokalisierungsdienstleistungen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen an. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Individuelle Anforderungen des Auftraggebers an eine von Lengoo zu erbringende Lokalisierungsdienstleistung, wie z.B. besondere Anweisungen zum Übersetzen von Fachausdrücken, Verwendung eines Übersetzungsspeichers („Translation Memory“), die Anwendung spezifischer QA-Checks und/oder Stil und Textvorgaben in ihrer entsprechenden Version (u.ä.) sind von Lengoo nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.


4.3. Lengoo bietet Dienstleistungen und räumt Nutzungsrechte an Übersetzungsanwendungen/-software (HALOS, API, Flow (Aufzählung nicht abschließend)) von unterschiedlichem Umfang an. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die passende Dienstleistung bzw. das passende Produkt, welche/s seinen Bedürfnissen entspricht, auszuwählen.


4.4. Lengoo wird alles unternehmen, um die Ergebnisse in der vereinbarten Bearbeitungszeit zur Verfügung zu stellen. Sofern kein spezifischer Lieferzeitpunkt vereinbart wurde, werden die Ergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist, welche sich anhand des Umfangs der Dienstleistung bestimmt, geliefert. Für Verlängerungen des Lieferzeitpunktes, die aufgrund von höherer Gewalt oder Umständen entstehen, die Lengoo nicht zu vertreten hat, haftet Lengoo nicht und der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten.

5. Ausführung durch Dritte

5.1. Lengoo ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistung, sofern es sinnvoll und zweckmäßig ist, Dritter zu bedienen. Lengoo haftet nur für die sorgfältige Auswahl Dritter.


5.2. Ein direkter Kontakt zwischen dem Kunden und der von Lengoo beauftragten dritten Personen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Lengoo. Der Kunde hat die Pflicht, Lengoo zu benachrichtigen, sofern er von einem Auftragnehmer von Lengoo oder einer anderen beauftragten dritten Person direkt kontaktiert wird.

6. Urheberrecht, geistiges Eigentum und Geheimhaltung

6.1. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den Lengoo übermittelten Daten entgegenstehen. Der Kunde stellt Lengoo und ihre Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf der Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Daten beruhen.


6.2. Sämtliches geistiges Eigentum, das im Prozess, der Methodik und dem Know-how von Lengoo zur Ausführung des Vertrages genutzt wird, verbleibt dauerhaft im Eigentum von Lengoo. Unter keinem Umstand begründet der Vertrag eine Eigentumsübertragung vom geistigen Eigentum Lengoos auf den Kunden.


6.3. Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die von Lengoo erstellte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte das Eigentum von Lengoo. Wenn Vorbehaltsleistungen mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wurden, erwirbt Lengoo das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder -leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.


6.4. Die Parteien verpflichten sich, die von der anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte die Möglichkeit der Kenntnisnahme oder Verwertung dieser Informationen erlangen. Die Geheimhaltungspflicht endet, sobald die Informationen offenkundig und damit gemeinfrei werden oder den Parteien bereits bekannt waren oder aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


6.5. Vertrauliche Informationen werden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, können aber – auch ohne ausdrückliche Zustimmung – an Dritte (z. B. Auftragnehmer und Unterauftragnehmer) weitergegeben werden, soweit dies im Rahmen der Vertragserfüllung erfroderlich ist und Lengoo diese Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet.


6.6. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen an Lengoo.


6.7. Bei der elektronischen Übertragung von Daten zwischen dem Kunden und Lengoo sichert Lengoo aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten (bspw. Hacking o. ä.) dem Kunden keinen absoluten Geheimnisschutz zu.


6.8. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungspflichten zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, Lengoo diese Auflagen im Rahmen der Invitatio schriftlich präzise darzulegen und soweit erforderlich nach Vertragsschluss die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

7. Verpflichtungen des Kunden

7.1. Bei der Invitatio hat der Kunde die Ausgangs- und Zielsprache, das Fachgebiet, den Zeitrahmen, den Servicetyp und besondere Wünsche (bspw. DTP) anzugeben sowie die zu lokalisierenden Dateien und Referenzmaterialien. Des Weiteren sind Lengoo bereits vorhandene Glossare oder Übersetzungsspeicher („Translation Memory“) bereitzustellen. Die Textvorlage muss nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst und klar verständlich sein. Ausführungsmängel, die aus unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstanden sind, gehen zu Lasten des Kunden.


7.2. Der Kunde verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrag innerhalb der vorgegebenen Frist ohne Abzüge zu begleichen.


7.3. Der Kunde garantiert, dass er nichts an Lengoo per E-Mail oder über das Kundenportal übermittelt hat oder übermitteln wird und nichts in Bezug auf die Nutzung des Kundenportals oder anderer Dienstleistungen, Geräte, Software oder jeglicher anderen Gegenstände, welche mit Lengoo in Verbindung stehen, getan hat, was die Funktion der Lengoo-Systeme beeinträchtigt oder in Zukunft beeinträchtigen könnte.


7.4. Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, jegliche mit Lengoo getroffenen Vereinbarungen einzugehen und durchzuführen. Darüber hinaus garantiert er, dass er die Fähigkeit hat, den sich ergebenen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.


7.5. Der Kunde sichert Lengoo gegen jegliche Verluste, Kosten (einschließlich Rechtskosten auf Anwalts- und Eigenkundenbasis), Ausgaben, direkte oder indirekte Forderungen oder Haftungsansprüche ab. Diese Absicherung erfolgt unabhängig davon, ob die Schäden sich aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus Billigkeitsrechten oder anderweitig ergeben. Sie erfolgt auch, wenn der Schaden aus einem Anspruch gegen Lengoo durch einen Dritten erwächst, wenn der Anspruch aus einem Verstoß der Zusicherung und Gewährleistungen des Kunden resultiert.


7.6. Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden muss er bereits bei Invitatio dies entsprechend anmerken sowie das entsprechende Qualitätslevel auswählen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Invitatio, und wird der Text später veröffentlicht, so kann er von Lengoo nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Lengoo behält sich in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraglich vereinbarten fälligen Gebühren zu zahlen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Rechnungsstellung per Überweisung.


8.2. Der Zahlungsbetrag der von Lengoo für die erbrachte Dienstleistung an den Kunden gestellte Rechnung ist, sofern die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben, sofort fällig und muss gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung bei Lengoo eingegangen sein. Wenn der Kunde nicht innerhalb der gesetzlichen 30-Tage-Frist bezahlt, befindet sich der Kunde ohne weiteren Hinweis im Zahlungsverzug.


8.3. Alle Zahlungen müssen vollständig ohne Abzug beglichen werden.


8.4. Jegliche anwendbaren Umsatzsteuern und andere anwendbare Steuern und Zollabgaben werden auf den in Rechnung gestellten Betrag angerechnet.


8.5. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden grundsätzlich nicht gewährt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.


8.6. Die Preise gelten, wenn keine andere Währung vereinbart wurde, in Euro.

9. Korrekturanträge

9.1. Korrekturanträge werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übergabe des Ergebnisses an den Kunden, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung des Ergebnisses oder bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung Lengoo unter substantiierter Bezeichnung des Mangels schriftlich mitgeteilt werden.


9.2. Falls der Kunde feststellt, dass das Ergebnis fehlerhaft ist und er die Nachbesserung dieser Fehler durch Lengoo wünscht, muss der Kunde den Antrag auf Korrektur schriftlich an die E-Mail des zuständigen Account- oder Projektmanagers richten. Eine telefonische Mängelrüge reicht nicht aus. Der Antrag muss die Auftragsnummer, das entsprechende Ergebnis und genaue Angaben zu den beanstandeten Fehlern enthalten.


9.3. Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Lengoo das Wahlrecht die Leistung zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Bezahlung verpflichtet. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte.


9.4. Das Recht des Kunden einen Korrekturantrag für offensichtliche Mängel zu stellen, besteht nur für den Zeitraum von 30 Tagen nach dem Erhalt der Ergebnisse. Pro Leistung ist nur eine solche Einreichung zulässig.


9.5. Der Kunde kann den Übersetzungsauftrag jederzeit stornieren. In dem Fall wird der Übersetzungsauftrag auf der Grundlage der bis zum Stornierungszeitpunkt seitens Lengoo erbrachten Leistung abgerechnet. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Bezahlung verpflichtet.

10. Zahlungsverzug

Sofern der vollständige Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen wurde, kann Lengoo die Erbringung der Dienstleistung pausieren oder die Bereitstellung der Dienstleistung oder der Ergebnisse einstellen oder nach eigenem Ermessen den Vertrag gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen.

11. Kündigung des Vertrages

11.1. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn Lengoo das finale Ergebnis an den Kunden übermittelt hat und der Kunde den vollständigen Rechnungsbeitrag beglichen hat.


11.2. Ordentliche Kündigung
Der Vertrag, welcher ausschließlich die Erbringung von Lokalisierungsdienstleistungen zum Vertragsgegenstand hat, endet gemäß § 620 Abs. 1 BGB kraft Gesetz mit Übergabe des Ergebnisses der vereinbarten Leistung (Zeitablauf). Während der Laufzeit des Vertrags sind beide Parteien an den Vertrag gebunden. Sofern nichts abweichendes vertraglich vereinbart wurde, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
Ansonsten gelten die Verträge als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sofern nichts abweichendes vertraglich vereinbart wurde ist eine ordentliche Kündigung durch beide Parteien jederzeit unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Bei Vereinbarung einer Onboarding-Phase kann der Vertrag in dem vereinbarten Zeitraum abweichend von der vorstehenden Regelung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.


11.3. Außerordentliche Kündigung
11.3.1. Wenn eine der Parteien gegen vertragswesentliche Pflichten verstößt, kann die andere Partei – sofern sie im Vorhinein der gegen die Pflicht verstoßenden Partei eine Frist von zehn Tagen zur Behebung des Verstoßes gesetzt hat und dieser nicht behoben wurde – den Vertrag schriftlich kündigen.
11.3.2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB. Hiernach kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile eine Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
11.3.3. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind u. a.:
(a) wenn der Verdacht einer Straftat besteht;
(b) wenn eine mangelhafte oder gar keine Leistung erbracht wurde und eine Mahnung der Situation nicht abgeholfen hat;
(c) wenn falsche Angaben im Vertrag gemacht wurden;
(d) wenn wesentliche Vertragsvereinbarungen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen) nicht eingehalten wurden
(e) wenn vertragliche vereinbarte Gebühren, auch nach vorheriger Mahnung, nicht gezahlt wurden.

12. Allgemeine Haftung

12.1. Lengoo haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.


12.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Lengoo für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, die erforderlich ist, um die Erfüllung dieser Vereinbarung überhaupt erst zu ermöglichen und auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann.


12.3. Im Falle von Ziffer 12.2. haftet Lengoo nicht für unterbliebenen wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden.


12.4. Die Haftung gem. Ziffer 12.2. ist auf typische und vorhersehbare Schäden im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung beschränkt.


12.5. Lengoo haftet nicht für Fehler, die aufgrund der unrichtigen, unvollständigen, missverständlichen und unleserlichen Angaben des Kunden entstehen.


12.6. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB vereinbaren die Parteien, dass der typische und vorhersehbare Schaden auf den vom Kunden zu zahlenden Rechnungsbetrag begrenzt ist.


12.7. Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen von Lengoo.


12.8. Lengoo haftet nicht für Schäden, die durch Störungen des Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt – bspw. Naturereignisse, Streiks, Pandemien, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung (Telefon-/ISDN-/DSL- usw.), grundsätzlich Netz- und Serverfehler – sowie sonstige nicht von Lengoo zu vertretende Störungen oder Verbindungs- und Übertragungsfehler.


12.9. Auch haftet Lengoo nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spam-Mail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen von Lengoo werden stets auf den neusten Stand der Technik gehalten und regelmäßig auf Viren und schädigende Daten überprüft. Bei elektronischer Lieferung der Dateien (E-Mail und andere Fernübertragung) ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Ergebnisse zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von Lengoo nicht anerkannt.


12.10. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Lengoo haftet nicht für aufgrund der elektronischen Übertragung schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten.


12.11. Die etwaige Haftung von Lengoo für Garantien – die ausdrücklich als solche bezeichnet werden müssen, um als Garantien im Rechtssinne zu gelten – bleibt unberührt.


12.12. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

13. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

13.1. Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lengoo.


13.2. Der Kunde kann mit Forderungen gegen Lengoo, nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu der jeweils betroffenen Forderung steht.

14. Datenschutz, Einwilligung in die Datennutzung

14.1. Der Kunde garantiert, dass er das Recht und die Befugnis hat, die Daten in der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben Art zu verwenden.


14.2. Lengoo wird nur auf solche Daten zugreifen und diese verarbeiten, wenn diese für die Durchführung der Leistung erforderlich sind.


14.3. Bezüglich der Verarbeitung von Daten, welche von der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union 2016/679) betroffen sind, verweisen wir auf unserer Datenschutzerklärung, welche im Anschluss beigefügt ist und jederzeit auf https://www.lengoo.com/de-de/datenschutz-bestimmungen in der aktuellen Version abrufbar ist.


14.4. Werden durch die Übersetzungsleistungen insgesamt oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erschaffen, steht Lengoo dafür ein, dass der Kunde die Werke in Ansehung der ihm zur Verfügung gestellten Übersetzungen räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt nutzen und verwerten darf. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung der Übersetzung und der ihr unterliegenden Rechte an Dritten.


14.5. Lengoo ist dazu berechtigt die angefertigte Übersetzung und die damit verbundenen Kundendaten für interne Zwecke (wie bspw. die Kalibrierung von Vorhersagen der Bearbeitungszeit oder die Schulung und Verbesserung maschineller Übersetzung bzw. von Machine Learning Systemen) zu verwenden. In diesem Fall wird Lengoo niemals die Identität des Kunden oder vertrauliche Informationen offenbaren oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die vorgenannte Verwendung dient ausschließlich der steten Verbesserung der Produkte und liegt ebenso im Interesse des Kunden.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Jeder Vertrag stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich, sowie sämtliche anderen Kommunikation zwischen den Parteien, die Gegenstand dieses Vertrages sind.


15.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, Lengoo hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.


15.4. Lengoo kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen eines Vertrages so lange aussetzen, wie sie aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.


15.5. Lengoo ist in jeder Hinsicht vom Kunden unabhängig. Kein Bestandteil eines Vertrages stellt eine Partei eines Vertrages als Partner, Vertreter, Mitarbeiter oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei dieses Vertrages dar.


15.6. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.


15.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Berlin.


15.8. Die maßgebende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.


15.9. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen.


15.10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.

Unterhalten wir uns.